Unter
dem Begriff Screening versteht man eine orientierende
Untersuchung, die häufig in Form eines
Schnelltests durchgeführt wird. Eine länger anhaltende
oder bleibende Störung des Hörvermögens
im Säuglings- und Kleinkindalter wirkt sich nicht nur auf die
Entwicklung des auditorischen Systems aus. Sowohl die Entwicklung
des Sprach- und Sprechvermögens als auch die geistige und soziale
Entwicklung des Kindes können durch ein unzureichendes Hörvermögen
beeinträchtigt werden. Die frühzeitige Erkennung und Versorgung
von Hörstörungen bei Kindern schafft daher eine der wichtigsten
Grundlagen für eine optimale Entwicklung. Leider liegt das durchschnittliche
Alter von Kindern bei der Erstdiagnose einer angeborenen
Hörstörung,
je nach der Schwere des Hörverlustes, momentan noch bei
etwa 2 bis 6 Jahren. Das Neugeborenen-Hörscreening
spielt im Rahmen der Früherkennung eine bedeutende Rolle, um
das Diagnosealter so weit wie möglich zu senken. Anschließend
muss eine zeitnahe Versorgung der Hörstörung erfolgen.
Nur so kann eine weitgehend
ungestörte Entwicklung des Kindes gewährleistet werden.
Hörscreening-Messverfahren
Für
die Diagnostik von Hörstörungen im Säuglings-
und Kleinkindalter stehen verschiedene subjektive und objektive
Messverfahren zur Verfügung. Im Rahmen des Hör-Screenings
haben sich zwei objektive Messmethoden durchgesetzt: Die
Messung von Otoakustischen Emissionen
(OAE) sowie die Ableitung akustisch
evozierter Hirnstammpotentiale (BERA oder ABR).
Diese Diagnoseverfahren werden von verschiedenen Herstellern
mittlerweile auch in automatisierter Form angeboten. Sie
ermöglichen auch Nicht-Fachleuten, beispielsweise direkt
auf der Neugeborenenstation, eine erste Überprüfung
des Hörvermögens.
Sowohl
die Messung von OAE als
auch die Ableitung einer BERA sind
gesundheitlich unbedenklich und belasten das Kind nicht.
Beide Testverfahren erfordern keinerlei Aufmerksamkeit oder
Mitarbeit des Kindes und sollten möglichst im Schlaf
durchgeführt werden. Außerdem sollten Hörscreening-Untersuchungen
immer in einer ruhigen Umgebung stattfinden.
Auf diese Weise können Fehlerquellen auf ein Minimum
reduziert und somit die Messergebnisse optimiert werden.
Messergebnisse
Das
jeweils verwendete Screening-Gerät wertet die erhaltenen
Messergebnisse automatisch aus und ermöglicht anhand
festgelegter Kriterien eine Ja-oder-Nein-Antwort bezüglich
der Funktionsfähigkeit der äußeren Haarzellen,
also des Innenohres (OAE), oder der Hörbahn (BERA oder
ABR). Ist die Messung innerhalb dieser Kriterien unauffällig,
so wird dies durch das Gerät meist als „PASS“ gekennzeichnet.
Sind die erhaltenen Messwerte nicht ausreichend für
ein unauffälliges Ergebnis, so gibt das Gerät dies
meist als „FAIL“ oder „REFER“ wieder.
In diesem Fall sollte die Untersuchung (unter günstigen
Messbedingungen) wiederholt werden. Bestätigt sich
dabei ein auffälliges Ergebnis, so empfiehlt sich die
Vorstellung des Kindes bei einer Facheinrichtung für
kindliche Hörstörungen (Pädaudiologie). Hier
kann mit Hilfe verschiedener subjektiver und objektiver diagnostischer
Messmethoden das Hörvermögen, unabhängig vom
Alter des Kindes, genau bestimmt werden. Auch ein wiederholt
auffälliges Ergebnis im Hörscreening bedeutet nicht
zwangsläufig, dass tatsächlich eine Hörstörung
vorliegt. Bestätigt sich jedoch während der pädaudiologischen
Diagnostik eine versorgungsrelevante Hörstörung,
so kann frühzeitig mit einer adäquaten Versorgung
begonnen werden. Die Art der Behandlung (medikamentös,
operativ, apparativ) richtet sich dabei nach der genauen Diagnose
der Hörstörung.
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